Was ist Begleiteter Umgang?

Begleiteter Umgang kann in konfliktreichen Situationen eine Hilfe sein, das Recht des Kindes auf Umgang mit dem getrennt lebenden Elternteil oder anderen berechtigten Bezugspersonen umzusetzen. Er dient der Anbahnung, Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung eines Umgangskontaktes.

Kontrollierter Umgang als spezifische Form des Begleiteten Umgangs kann vorhandene Bindungen des Kindes erhalten und Entfremdungen vorbeugen, wenn eine Kindeswohlgefährdung durch den umgangsberechtigten Elternteil vermutet wird. Der Schutz des Kindes vor körperlicher und/ oder seelischer Gefährdung hat oberste Priorität.

Ziele des Begleiteten Umgangs

Der Begleitete Umgang unterstützt Eltern in ihrer Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, um die für das Kind förderliche Elternbeziehung wieder aufzunehmen. Ziel ist eine selbstständige, eigenverantwortliche und tragfähige Umgangsgestaltung für alle daran beteiligten Personen zum Wohle des Kindes.

Neben der unmittelbaren Begleitung der Umgangskontakte bieten wir den Eltern gemeinsame und/oder getrennte Beratungsgespräche an. Diese dienen einerseits der Sensibilisierung der Eltern für die Bedürfnisse und Belastungen ihres Kindes und andererseits dem Abbau von gegenseitigem Misstrauen, Schuldzuweisungen und Ängsten, die der Beziehung des Kindes zu beiden Eltern schaden.

Unser Angebot

Das Angebot orientiert sich an den Bedürfnissen und Wünschen des Kindes sowie den Erwartungen und Möglichkeiten der Eltern und ihren individuellen Lebensumständen. Das Kind und sein Recht auf Umgang stehen im Zentrum dieses Prozesses.

  • Qualifizierte Fachkräfte mit langjähriger Erfahrung im Umgang mit Eltern in Trennungskonflikten
  • Co-Beratung durch Frau und Mann für ein besseres Verständnis geschlechtsspezifischer Sichtweisen
  • Wochenendumgänge: Die Beratungsstelle stellt besondere Kapazitäten bereit, um z.B. überregional lebenden Elternteilen kontinuierliche Umgangskontakte an Wochenenden zu ermöglichen
  • Ressourcenorientierte Interventionen zur wirksamen Unterstützung der Eltern, die Umgangsgestaltung mit ihrem Kind zu verselbstständigen
  • Kindgerechte Räumlichkeiten mit altersentsprechenden Spielmaterialien inklusive der Küchennutzung während der Umgangskontakte
  • Flankierende Unterstützungsangebote der Beratungsstelle

Finanzierung

Der Verein Zusammenwirken im Familienkonflikt ist ein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe und arbeitet nach dem Berliner Rahmenvertrag (BRVJ). Kostenträger ist das für das Kind zuständige Jugendamt. Grundlage ist der § 18 Abs.3 SGB VIII: Kinder und Jugendliche sowie Eltern und andere Umgangsberechtigte haben einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung ihres Umgangsrechtes.

Nächste Kindergruppenstarts

Neue Gruppenstarts

Dienstags-Gruppe für 9 bis 11 jährige Kinder (ab März 2025)

Montags-Gruppe für 7 bis 9 jährige Kinder (ab Juni 2025)

ZiF Unser "Saal"
Gesprächsgruppe für einzelne Elternteile in Trennung

Alle 2 Wochen, donnerstags 18 bis 20 Uhr. Nur mit Anmeldung bis 10:00 Uhr des Gruppentags.